Leitlinien

In unserem noch zu formulierenden Leitbild drückt sich das Selbstverständnis der Schule Winterbachsroth aus. Dieses spiegelt sich auch in einem Papier der Landesfachkonferenz geistige Entwicklung wider:

1. Menschenbild und Grundorientierung

Die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung in inklusiven und Förderschulkontexten basiert auf einem subjektorientierten Menschenbild, in dem die persönlichen Stärken und Ressourcen jedes Einzelnen im Mittelpunkt stehen. Zentrale Ausgangspunkte allen schulischen Handelns sind dabei die Würde jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen und ein positives Menschenbild, unabhängig von der individuellen Persönlichkeit oder von Schwere und Ausprägungen einer Behinderung. Die schulische Förderung vollzieht sich im dialogischen Prozess, dem Wertschätzung und Akzeptanz zu Grunde liegen.

Defizitorientierte Schülerbeschreibungen wirken einem ressourcen- und kompetenzorientierten Lernprozess entgegen. Dennoch dürfen die individuelle Beeinträchtigung jedes Schülers im Hinblick auf notwendige Unterstützungsleistungen und eine mögliche Lebenserschwernis nicht außer Acht gelassen werden.

Leitidee der schulischen Förderung ist die „Selbstverwirklichung in sozialer Integration“ (vgl. Lehrplan Saarland 2004 www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/SFGLehrplan.pdf ). Damit sind zwei wesentliche Komponenten der Beschulung in den Mittelpunkt gestellt: Lernplanung und Förderung basieren auf der Ermittlung der individuellen Lernvoraussetzungen und Zielorientierung in Verbindung mit gesellschaftlicher Anerkennung und Einbindung.

Schüler, die die Voraussetzungen für eine Förderung im Bereich der geistigen Entwicklung haben, zeigen höchst unterschiedliche Ausprägungen ihrer Beeinträchtigung. Diese kann eine schwere intellektuelle Behinderung bis hin zu einer leichten geistigen Beeinträchtigung im Grenzbereich zum Förderschwerpunkt Lernen sein. Auch sind in Einzelfällen weitere Förderbedarfe, z. B. im Bereich der körperlich-motorischen oder sozial-emotionalen Entwicklung oder im Bereich Sprache, Sehen oder Hören zu berücksichtigen.

Ohne eine Absicherung der körperlich-medizinischen und seelischen Grundbedürfnisse (z.B. Wohlfühlatmosphäre, soziale Teilhabe, gute Hygiene und Ernährung) ist eine Lernförderung für alle Schüler, unabhängig von einer Behinderung, nicht denkbar. Diese Grundbedürfnisse müssen in allen schulischen Lernorten garantiert sein. Schulen müssen sich als Lebensraum verstehen, in denen Kinder und Jugendliche vielfältige und nachhaltige (Lern-)Erfahrungen machen können, die für ein möglichst selbstbestimmtes und zukunftsorientiertes Leben förderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle Schüler, unabhängig von Behinderungen, insbesondere für Schüler mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung.

2. Bedingungen für subjektzentriertes Lernen

Jeder Schüler findet die Voraussetzungen, die er braucht, um sich gut entwickeln zu können.

Um Schülern gute Entwicklungschancen zu geben, sind an den Schulen die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Den Entwicklungsbedürfnissen der Schüler Rechnung tragend werden die notwendigen personellen, baulichen und sächlichen Voraussetzungen möglichst eingerichtet.

Personelle Voraussetzungen

An den Schulen arbeiten gut ausgebildete Personen verschiedener Berufsgruppen:

  •  Lehrer der Primar-und Sekundarstufen
  •  Förderschullehrer
  • Fachlehrer
  •  Erzieher mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung
  • Schulsozialarbeiter
  • Krankenpfleger

Praktikanten und Eingliederungshelfer unterstützen in Unterricht und Pflege.

Externe Mitarbeiter ergänzen und bereichern das schulische Bildungsangebot (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Therapeuten des Autismus-Therapie-Zentrums, Ernährungsberaterinnen, Musiklehrer, ...)

Die Lehrkräfte sind für Unterricht, Erziehung und Pflege verantwortlich. Sie haben die benötigten allgemeinen und sonderpädagogischen Fachkompetenzen während ihrer Ausbildungs- und Studienzeit erworben und bilden sich regelmäßig fort. Zeit für Teamarbeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit steht zur Verfügung.

Bauliche Voraussetzungen:

Schulen sind grundsätzlich barriererfrei zu gestalten. Durch für alle zugängliche sowie klar strukturierte und übersichtlich gestaltete Klassen-, Differenzierungs- und Funktionsräume ist ein gutes Lernklima gegeben. Zu den Funktionsräumen gehören auch Snoezelraum, Trainingsraum,  Inselraum, Bällebad, Werkräume (Holz, Metall, Ton), Therapieräume, Turnhalle sowie Küche, Lehrküche, Räume für Sport und psychomotorische Förderung, Räume mit einem Medien- und Materialangebot, Sanitär- und Pflegeräume sowie Teamräume. Außenanlagen bieten anregungsreiche Spielangebote.

Sächliche Voraussetzungen:

Zu sächlichen Voraussetzungen, die gutes Lernen ermöglichen gehören:

  • vielfältiges und den individuellen Lernvoraussetzungen angemessenes Arbeits-, Lern- und Fördermaterial
  • Spiele zu unterschiedlichen Fächern und Förderbereichen
  • Konstruktionsmaterial
  • PCs und Internetzugang in jedem Klassenraum
  • Medien zur Unterstützten Kommunikation und Visualisierung und Strukturierung (TEACCH)
  • Musikinstrumente
  • CD-Spieler, Kassettenrekorder
  • Bastel-und Büromaterial
  • Tische und Stühle in unterschiedlicher Höhe (oder höhenverstellbar)
  • Küchengeräte, Küchenzubehör und Geschirr
  •  Hilfsmittelausstattung
  •  Lagerungshilfen

Zeitliche Voraussetzungen

Schulen bieten ganztags Bildung und Betreuung für alle Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu gleichen finanziellen Bedingungen wie nicht behinderten Schülern an (Mittagessen, Nachmittagsbetreuung, Betreuungsangebote während der Ferien).

Unterricht findet grundsätzlich in Unterrichtsblöcken statt, wobei individuelle Lernzeiten der Schüler der Schüler zu beachten sind.

Den individuellen Bedürfnissen angemessen ist Zeit für Pflege, Essen, Hygiene sowie medizinische Versorgung einzurichten.

3. Methoden und Konzepte der Beschulung

Der Lehrplan der Förderschulen geistige Entwicklung untergliedert sich in Schulstufen (Unter-, Mitte-, Ober- und Werkstufe)

  • teils unterschiedliche inhaltliche und methodische Ausrichtung: Besonderheit der Werkstufe als Abgangsstufe zur Kompetenzlegung für spätere berufliche Aufgaben im sozialen und fachlichen Bereich
  • Stufenzugehörigkeit orientiert am Alter und Entwicklungsstand
  • Generelle Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Derzeit gültige Versetzungsordnung müsste den aktuellen Entwicklungen der Fachwissenschaft und dem Lehrplan angepasst werden.

Organisation des Unterrichts

  • In Form von Gesamtunterricht (fächerübergreifend, projektorientiert), Kursunterricht (speziell im Bereich der Kulturtechniken), Einzelförderung, Förderung in Kleingruppen
  •  Die Stundenplangestaltung orientiert sich an der individuellen Leistungsfähigkeit (evtl. individuelle Pausenzeiten, Phasen der Be- und Entlastung einplanen).
  • Diverse Differenzierungsformen:
    • Insbesondere die Unterrichtung in einem Zwei-Pädagogen-System ist die Basis für die individuelle Förderung.
    • Lernen in heterogenen Lern- und Fortschrittsgruppen bietet Chancen für soziales Lernen und macht es so erforderlich.
    • Äußere Differenzierung für spezielle Förderkonzepte (z.B. Basale Stimulation, Unterstützte Kommunikation) ist nötig und wichtig für deren Effektivität.
  • Die Unterrichtsformen müssen den individuellen Möglichkeiten der Schüler angepasst sein; daher sind offene Unterrichtsformen als Mittel der Differenzierung und Selbstständigkeitsförderung zwar grundsätzlich zu befürworten, aber nicht für alle Schüler anwendbar.
  • Selbstorganisiertes Arbeiten und selbsttätiges Lernen als primäre Mittel zur späteren Lebensbewältigung
  • Geschlossene Unterrichtsformen sind zur individuellen Förderung durch qualifizierte Kräfte notwendig (die Kompetenzen als Voraussetzung zum Bewältigen der Aufgabenstellungen sind zu beachten).
  • Projektunterricht zur individuellen Wissensaneignung
  •  Sozialformen wie Partner- und Gruppenarbeit sind bedeutsame Elemente des Unterrichts.
  •  Praktika zur Vorbereitung auf berufliche Fähigkeiten und zur Entwicklung von Sekundärtugenden
  • Soziale Fähigkeiten der Schüler beachten, denn deren Förderung und das Erreichen dieser Kompetenzen sind zentral für das spätere Leben und das Gelingen des Unterrichts. Zu jeder Form von Unterricht gehört deshalb auch das soziale Lernen:
    • Andersartigkeit der Mitmenschen anerkennen
    • Klare und verständliche Regeln sowie klare Konsequenzen bei Regelverletzungen
    • Schulung von Reflexionsfähigkeiten und adäquatem Verhalten
  • Personelle Kontinuität über längere Zeiträume ist zwingend erforderlich für den Aufbau der Lehrer-Schüler-Beziehungen.
  • Bedarf nach klarer Rhythmisierung der Unterrichts-, Schultages- und Wochenphasen

Didaktik

  • Grundlage der Inhalte ist der Lehrplan der Förderschule geistige Entwicklung.
  • Der Aufbau des Lehrplans nach Aktivitätsbereichen entspricht dem fächerübergreifenden bzw. projektorientierten oder ganzheitlich orientierten Lernen.
  • Der Unterricht gestaltet sich immer möglichst anschaulich mit Realgegenständen und der Arbeit am originalen Objekt. In Anbetracht der individuellen Kompetenzen der Schülergruppe wird auf eine komplexe Ebene von Inhalten zumindest in der Erarbeitung von Inhalten weitgehend verzichtet. Die Aneignung muss möglichst handelnd geschehen.
  • Die Kulturtechniken sind grundsätzlich durch basale Fähigkeiten zu erweitern:
    • Beim Lesen und Schreiben ist der erweiterte Lesebegriff zu beachten und in der Förderplanung bzw. Lernstandsdiagnostik zu berücksichtigen.
    • Mathematikunterricht beginnt im pränumerischen Bereich mit der Förderung der Vorläuferqualifikationen zur Zahlentwicklung.
  • Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung haben in allen Unterrichtsfächern besonderen Unterstützungsbedarf (auch in Sport, Musik, Werken…)
  • Die individuelle Förderung muss sich am Kind orientieren und basiert auf einem individuellen Förderplan.
  • Die Aneignung der Lerninhalte muss individuell angepasst, der Unterricht daher maximal differenziert dargeboten werden.

Inhalte

  • vgl. Lehrplan der Förderschule geistige Entwicklung www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/SFGLehrplan.pdf
  • Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung durchlaufen nicht den verkürzten Lehrplan der Grundschule bzw. der weiterführenden Schule
  • Die Inhalte der Unterrichtsarbeit sind insbesondere an den individuellen Voraussetzungen, der Lebensnähe und der Lebensbedeutsamkeit orientiert und erweitern damit die Lehrpläne durch das essentielle Erlernen grundlegender Fähigkeiten:
    • Lebenspraktische Erziehung und Bildung
    • Basale Förderung / basale Stimulation / Sinnesschulung
    • Kommunikationsförderung (z.B. mittels unterstützter Kommunikation)
    • Sprachförderung
    • Therapeutische Angebote (Autismustherapie, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie)
    • Übungen nach dem TEACCH-Konzept
  • Mit dem Schwerpunkt auf die Werkstufe werden v.a. Inhalte der praktischen Vorbereitung auf den beruflichen Alltag auf dem Arbeitsmarkt zentral:
    • Hauswirtschaftsunterricht
    • Werkunterricht mit vielfältigen Praktika

Heterogenes und multiprofessionelles Team

Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter bringt ihre/seine individuellen Fähigkeiten zum Wohle des Ganzen ein. Diese werden im Team als Bereicherung wahrgenommen und können für die schulische Praxis gewinnbringend eingesetzt werden. Zu den unterschiedlichen Berufsgruppen an der Schule gehören Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte (Erzieher mit und ohne sonderpädagogische Zusatzqualifikation), Förderschullehrer/innen, Handwerker mit (sonder-)/pädagogischer Vorbildung, Kinderkrankenpfleger, und Krankenpfleger. Daneben leisten Eingliederungshelfer, Praktikanten, Menschen im Bundesfreiwilligendienst und externe Helfer einen unverzichtbaren Beitrag. Therapeuten (Autismus-Therapie-Zentrum, Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie u.a.) ergänzen das pädagogische Angebot.

Gegenseitige Wertschätzung, Wohlwollen und Kooperationsbereitschaft

Für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Schulalltag ist die Kooperationsbereitschaft eine ebenso wichtige Voraussetzung wie die gegenseitige Unterstützung, die Wertschätzung der Arbeit und die Berücksichtigung der Befindlichkeit. So kann eine positive und wohlwollende Arbeitsatmosphäre entstehen.

Zeit für Teamarbeit im regulären Ablauf des Schultages

Unverzichtbar ist der regelmäßige und intensive Austausch untereinander, für den Zeit zur Verfügung steht. Neben den alltäglichen Absprachen nehmen sich alle Teammitglieder in großen Teamgesprächen Zeit für Reflexion und Planung, für konstruktive Kritik, Verbesserungsvorschläge und die Weiterentwicklung ihrer Arbeit.

Aufgaben für das Team:

Zu den regelmäßigen Aufgaben des Teams gehören Projektplanung, Förderplanung sowie die Planung des Unterrichts. Außerdem werden organisatorische Absprachen getroffen. Probleme, Schwierigkeiten und Krisen werden offen thematisiert und lösungsorientiert ggf. im Sinne einer kollegialen Fallberatung diskutiert. Supervision kann zur Reflexion und zur Findung von Lösungen hilfreich sein und sollte bei Bedarf genutzt werden. Als motivierte und engagierte Lehrkräfte nehmen alle Teammitglieder regelmäßig Fort- und Weiterbildungsangebote in Anspruch.

Angemessene Anleitung und Begleitung

Für die Bewältigung der im Schulalltag anfallenden vielfältigen pflegerischen und pädagogischen Arbeiten ist die Unterstützung durch Eingliederungshelfer/innen und Praktikant/innen unerlässlich. Sie erhalten kontinuierliche Anleitung und werden selbstverständlich in schwierigen Situationen begleitet. Die gute Zusammenarbeit zwischen Team und Schulleitung, getragen von demokratischen, transparenten, ergebnisoffenen und dadurch unterstützenden Entscheidungsprozessen ist ebenso Grundlage für eine gute Teamarbeit.

Eltern

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften auf mehreren Ebenen ist eine elementare Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung der Persönlichkeit eines Schülers. Da ist zum einen die Ebene „Lehrperson-Eltern“. Sie ist die engste und individuellste Art der Zusammenarbeit. Lehrpersonen und Eltern tauschen regelmäßig Informationen über die Entwicklung des Kindes aus. Bei Problemen werden zeitnah und gemeinsam Lösungen erarbeitet. Eine weitere Ebene ist die „Klasse-Eltern“- Ebene, auf der sich die Eltern aktiv mit ihrem Wissen, ihren Erfahrungen und durch konkrete Mitarbeit bei unterschiedlichen Anlässen einbringen können. Die Ebene „Schule-Eltern“ ist im Sinne des Informationsaustausches über die Einrichtung als Ganzes wichtig, damit die Eltern über deren Leitlinien, Regeln und Gepflogenheiten Bescheid wissen und die Schule unterstützen können. Außerdem kooperieren Eltern und Schule in der Gesamt- und der Schulkonferenz.

Therapeuten

Die Schule ist auch Bindeglied zwischen Eltern und Therapeuten. Um die Zusammenarbeit zwischen Schule und den verschiedenen Therapeuten zu gewährleisten, findet ein regelmäßiger Austausch statt. Therapeuten bringen ihre Kompetenzen immer wieder situationsbezogen ein.

Kindertagesstätten und Schulen

Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung können jederzeit mit ihren Eltern, Erzieherinnen oder Lehrern die Schulen besuchen, um sich über die Schule, ihre Arbeit bzw. eine bevorstehende Schulzeit ausführlich zu informieren. Die Schule unterhält ihrerseits durch Besuche und gemeinsame Projekte Kontakt zu Kindertagestätten und anderen Schulen.

Werkstätten für behinderte Menschen, Betriebe des 1. Arbeitsmarktes und Tagesförderstätten

Aufgabe der Schule ist es, den Übergang von der Schulzeit in das Leben als junge Erwachsene u.a. durch Betriebserkundungen und –praktika vorzubereiten. Für die berufliche Vorbereitung der Schüler und ihre Eingliederung ins Arbeitsleben gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese reichen von der Beschäftigung in einer Tagesförderstätte oder einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bis hin zu beruflichen Tätigkeiten in Betrieben des 1. Arbeitsmarktes.

Andere Institutionen und Einrichtungen

Durch Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule, zu denen die interessierte Öffentlichkeit eingeladen wird durch die Darstellung der Schule in den Medien, aktive Teilnahme am öffentlichen Leben und durch Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wird der Kontakt zwischen Schule und gesellschaftlichem Umfeld aufgebaut. Durch kontinuierliche oder projektbezogene Kooperation mit anderen Institutionen und Einrichtungen (Vereinen, örtlichen Initiativen etc.) können individuelle Stärken oder Neigungen der Kinder innerhalb und außerhalb der Schule berücksichtigt und gefördert, sinnvolle Freizeitbeschäftigungen entdeckt und eingeübt und die Eltern im Nachmittagsbereich entlastet werden. Eine aktive Mitarbeit in örtlichen Initiativen bringt die ab und an besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern in den allgemeinen Diskurs ein und trägt dazu bei, diese wesentlich zu berücksichtigen.

[1] Zur besseren Lesbarkeit wird auf die weibliche Form verzichtet. Weibliche Personen sind immer mit einbezogen.