Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Eltern

Wir lernen und leben in der Schule im partnerschaftlichen Miteinander, ein gutes Schulklima ist uns sehr wichtig. Daher nutzen wir Gespräche nicht nur in Krisensituationen, sondern regelmäßig, auch einfach nur zum Austausch und um Positives mitzuteilen:

„Eine gute Gesprächsbasis bietet eine gute Basis für Lösungsmöglichkeiten im Konfliktfall oder in Krisensituationen“.

Folgende Formen von Zusammenarbeit wollen Eltern und Lehrkräfte gemeinsam organisieren:

Telefongespräche

Die Eltern können in der Schule anrufen, um sich über individuelle, das eigene Kind betreffende Fragen auszutauschen und um organisatorische Fragen zu klären.

Einzelgespräche

Nach vorheriger Absprache kann das Telefongespräch zum intensiveren persönlichen Gespräch genutzt werden. Grundsätzlich sind Einzelgespräche nach vorheriger Absprache jederzeit möglich, um sich individuell über das eigene Kind zu informieren und auszutauschen.

Halbjahresgespräche

Zum Ende des ersten Schulhalbjahres finden individuelle Einzelentwicklungsgespräche statt. Diese sind von allen Eltern verbindlich wahrzunehmen. Der Termin wird zu Beginn des Schuljahres bereits den Eltern mitgeteilt. Über einen zeitnahen Elternbrief wird an den Termin erinnert und die Uhrzeit wird mit dem Klassenteam abgestimmt.

Jahreszeugnis

Zum Schuljahreswechsel erhalten die Eltern Informationen über das Verhalten und die Lernfortschritte ihres Kindes in Form der Jahreszeugnisse.

„Runder Tisch“ oder Austausch mit mehreren Gesprächspartnern

In bestimmten Entwicklungsphasen ist es hilfreich, die Lebenssituation des Kindes umfassend wahrzunehmen. Um gemeinsame Problemfelder zu identifizieren und Lösungsansätze zu erörtern, hat sich die Organisation eines „Runden Tisches“ bewährt, an den Eltern, Betreuer*innen, Lehrer*innen, Schulleitung, Schulsozialarbeiter*innen, Integrationshelfer*innen und Therapeut*innen gemeinsam teilnehmen. Hierzu können auch der schulpsychologische Dienst u/o Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe gehören. Initiatoren dieser Zusammenkunft, die in der Regel innerhalb der Schule stattfindet, können alle Bezugspersonen des Kindes sein.

Unterstützerkreis

Nach Beendigung der Schulpflicht beginnt für jeden Schüler/Schülerin ein neuer Lebensabschnitt. Um den Wünschen und Bedürfnissen des Jugendlichen in Bezug auf den beruflichen Werdegang, Wohnmöglichkeiten, Freizeitgestaltung, gesetzliche Betreuung etc. gerecht zu werden, ist es wichtig, einen Unterstützerkreis zu bilden. Der Jugendliche/die Jugendliche bestimmt selbst, wer ihn innerhalb dieses Kreises, in dem er Mittelpunkt ist, berät. Es können neben Eltern und Schulpersonal auch Freunde, Mitschüler*innen, Verwandte oder andere Bezugspersonen eingeladen werden. Der Unterstützerkreis bemüht sich, die Vorstellungen des Jugendlichen zu definieren und entsprechende Handlungsschritte einzuleiten und zu begleiten.

Schriftliche Kommunikation

Jeder Schüler/jede Schülerin verfügt über ein Mitteilungsheft oder ein Tagebuch, das den Informationsaustausch zwischen Schule und häuslicher Umgebung sicherstellt. Auch Elternbriefe der Schulleitung werden auf diese Weise übermittelt. Die Eltern/ Betreuerinnen sind aufgefordert, die Mitteilungshefte täglich zu kontrollieren, Informationen gegebenenfalls zu unterschreiben und Formulare zeitnah an die Schule zurückzusenden.

Elternabende

Der/die Schulelternsprecher/in lädt zweimal im Schuljahr alle Eltern und Lehrkräfte zu einem Schulelternabend in die Schule ein.

Die Elternabende beginnen in der Regel in den Klassen, um klassenspezifische Inhalte zu besprechen. Anschließend folgt im Speisesaal ein allgemeiner Teil für alle Eltern, bei dem Themen von allgemeinem Interesse angeboten werden. Eltern sollen und können dazu Wünsche äußern und anmelden. Darüber hinaus findet alle zwei Jahre die Wahl der Elternvertretung statt.

Über den offiziellen Schulelternabend hinaus bieten viele Klassen individuelle Elternnachmittage, gemeinsame Frühstücke oder andere Aktionen an, bei denen die Eltern der Klasse die Möglichkeit haben, sich kennenzulernen und auszutauschen.

Gemeinsame Feste und Feiern

Feste und Feiern verbinden und bereichern das Schulleben. Daher findet in jedem Schuljahr eine gemeinsame Veranstaltung mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften statt. Im Laufe der letzten Jahre hat sich so der adventliche Nachmittag zu einer festen Institution entwickelt. Die tatkräftige Mitwirkung der Eltern, die beispielsweise in Form von Mithilfe am Kuchenbüffet, Kuchenspenden oder anderen Beiträgen bestehen kann, ist stets willkommen und trägt maßgeblich zum Gelingen der Veranstaltungen bei.

Wir freuen uns auf eine konstruktive, respektvolle und verantwortungsvolle Zusammenarbeit.

Vorgehensweise bei Krankmeldung / Entschuldigung:

  • Bitte informieren Sie am ersten Tag der Krankmeldung morgens telefonisch.
    • das Busunternehmen Firma Huwig bis spätestens 7.00Uhr: 06897-600890
    • die Schule vor 8.00 Uhr (Anrufbeantworter): 06897-9520900
    • die Therapeut*innen, falls Ihr Kind in dieser Zeit Therapie hätte
  • Melden SIe Ihr Kind telefonisch wieder gesund.
    • Beim Busunternehmen Firma Huwig,
    • ggf. bei der Lebenshilfe
    • den Theraput*innen
  • Geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag der Gesundmeldung die schriftliche Entschuldigung (plus Attest) mit in die Schule (vorgegebens Formular nutzen -  http://www.schule-winterbachsroth.de/eltern/schriftliche-entschuldigung/)
  • Regelung Schwimmunterricht:

Darf/Kann Ihr Kind nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, bitten wir Sie, dies ins Tagebuch oder auf einen extra Zettel zu schreiben. Das Entschuldigungsformular muss dafür nicht ausgefüllt werden.